Gutachten
Unsere Geschäftsbereiche

Zivil- und Vertragsrecht

Als Ausgangspunkt jeder wirtschaftlichen Tätigkeit ist der Vertrag oft der entscheidende Schritt für den reibungslosen Ablauf einer Vertragsbeziehung. Auf diese Weise hat unsere Kanzlei eine Praxis des Zivilrechts - Vertragsrechts entwickelt, die unerlässlich ist, um den Interessen ihrer Mandanten bestmöglich zu dienen.

Auf diese Weise kann unsere Kanzlei ihren Mandanten bei der Verhandlung von Verträgen, bei der Abfassung der Bedingungen von Verträgen aller Art behilflich sein und ihre Mandanten in allen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Verträge begleiten.

In diesem Sinne stehen die Anwälte unserer Kanzlei mit ihrem Fachwissen und ihren juristischen Kenntnissen den Mandanten vorausschauend bei vorvertraglichen Gesprächen oder bei der Abfassung von Vertragsbedingungen, aber auch vor Zivil- und Handelsgerichten im Falle von Vollstreckungsschwierigkeiten zur Seite.

Handelsrecht – Wirtschaftsstreitigkeiten

Das Handelsrecht und die Prozessführung in Wirtschaftssachen umfasst verschiedene Tätigkeiten der Kanzlei, die von der Unternehmensberatung von Fachleuten des Finanzsektors, Industriellen oder Kaufleuten zur Unterstützung bei ihren Vertragsverhandlungen, der Abfassung bestimmter Verträge, bis hin zu den komplexesten Handels- und Gesellschaftsrechtsstreitigkeiten reichen.

Unsere Kanzlei verfügt über ein engmaschiges Team von Anwälten mit Erfahrung in Verfahrenstechniken in Fällen, die vor allen Zivil- und Handelsgerichten in Luxemburg verhandelt werden.

Wir sind für nationale und internationale Mandanten in komplexen handelsrechtlichen Streitigkeiten und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten tätig, insbesondere bei der Führung von Gesellschafterstreitigkeiten.

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Bearbeitung und Beilegung internationaler Streitigkeiten, bei denen es um die Koexistenz von Verfahren, die vor nationalen, europäischen oder internationalen Gerichten verhandelt werden, geht.

Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Phasen des Rechtsstreits, mit dem sie konfrontiert sind, sei es im Vorfeld, bei der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten, bei der vorherigen Festlegung einer Prozessstrategie, bei der Umsetzung von Dringlichkeits- oder Sicherungsverfahren, bei der Abfassung von Eingaben vor Gericht o in Form von Schriftsätzen oder Plädoyers.

Schließlich ermöglicht es unsere Erfahrung unserer Kanzlei, ihre internationalen und einheimischen Mandanten bei der Aushandlung und Abfassung von Handels- und Dienstleistungsverträgen sowie bei der Erstellung ihrer allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen sowie jedes Rechtsdokuments, welches im Zusammenhang mit ihrer spezifischen Tätigkeit steht, zu beraten.

Unsere Anwälte in diesen Bereichen verfügen über umfassende Erfahrung und fundierte Kenntnisse des Wirtschaftslebens, sowohl im reinen Handelsrecht als auch im Gesellschaftsrecht, sowie über ein gründliches Verständnis der Funktionsweise des Verfahrens.

Strafrecht

Das Strafrecht gehört zur Expertise unserer Kanzlei.

Wir unterstützen eine breitgefächerte Mandantschaft, Opfer und Angeklagte, in allen Strafverfahren, ob es sich nun um Verkehrsdelikte oder schwerere Straftaten, die die Unversehrtheit von Personen und Eigentum beeinträchtigen, handelt.

Unsere Strafverteidiger sind in der Lage, diese Mandanten bei der Beilegung dieser Streitigkeiten wirksam zu unterstützen und zu verteidigen, insbesondere bei der Risikoprävention in Strafsachen und während des gesamten Gerichtsverfahrens.

Die Eigenheiten der Materie erfordern angesichts der Sensibilität der Angelegenheiten und insbesondere im Hinblick auf die damit verbundenen wichtigen Fragen eine besondere Sachkenntnis, die unsere Kanzlei bietet.

Die Kanzlei unterstützt auch alle Zivilparteien im Rahmen von Entschädigungsverfahren.

Ein Strafverfahren erfordert auch ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten, weshalb unsere Spezialisten einen persönlichen, menschlichen Ansatz bevorzugen, der in diesem besonderen Rechtsgebiet unerlässlich ist.

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht hat wichtige Auswirkungen in verschiedenen Rechtsbereichen, die vom Banken- und Finanzrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht bis hin zum Wettbewerbsrecht reichen.

Im Laufe der Jahre hat unsere Kanzlei besonderes Fachwissen im Wirtschaftsstrafrecht aufgebaut, dies sowohl im Rahmen der Beratung, um unsere Mandanten bei der Antizipation und Bewältigung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen strafrechtliche Risiken zu unterstützen, als auch im Rahmen der Prozessführung in allen Phasen des Strafverfahrens. So unterstützen wir unsere Mandanten bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, sei es auf der Ebene der Kriminalpolizei, bei Vernehmungen durch Untersuchungsrichter, bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen und natürlich auch vor den Strafgerichten.

Unsere Strafrechtsanwälte arbeiten mit nationalen und internationalen Mandanten, darunter Industrielle, Banken, Treuhändern und anderen Fachleuten des Finanzsektors, zusammen.

Unsere Fachgebiete in diesem Bereich sind breit gefächert und reichen vom reinen Banken- und Finanzstrafrecht, Steuerstrafrecht, Unternehmensstrafrecht, Arbeitsstrafrecht bis hin zum Wettbewerbs- und Verbraucherstrafrecht.

Unsere Kanzlei ist auch für Fachleute des Finanzsektors bei der Einrichtung und der Überwachung interner Schulungen und AML- (Anti-Geldwäsche-Vorschriften) und Compliance-Verfahren im Bereich der Korruptionsbekämpfung und des Kampfes gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung tätig.

Unsere Strafrechtsanwälte sind reaktiv, diskret und mit großem persönlichen Einsatz für unsere Mandanten engagiert.

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst in unserer Kanzlei alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren, Kindheitsverhältnissen und Abstammung, elterliche Erziehungsrechte, Unterhaltspflichten, Adoption, Kindesentführung, häuslicher Gewalt und Schutzmaßnahmen zu Gunsten schutzbedürftiger Personen.

Wir beraten und begleiten unsere Klienten in Trennungs- und Scheidungsverfahren.

Wir befassen uns mit Maßnahmen im Zusammenhang mit Trennungsverfahren wie der Bestimmung des rechtmäßigen Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts der Kinder, dem Besuchs- und Unterbringungsrecht für Kinder oder Unterhaltspflichten zwischen Ehegatten oder gegenüber den minderjährigen oder erwachsenen Kindern.

Besondere Bedeutung wird der Abwicklung und Aufteilung der verschiedenen ehelichen Güterstände, um die finanziellen Interessen der Mandanten so weit wie möglich zu schützen, beigemessen.

Die Kanzlei ist auch für Adoptionsfragen zuständig.

Die Fähigkeiten der Kanzlei und die Ausbildung ihrer Mitglieder ermöglichen es ihr, in Fällen von Kindesentführung schnell und effizient zu handeln.

Die schutzbedürftigsten Menschen, sei es im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt oder ihre Angehörigen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Beistandschaft oder Vormundschaft, werden in der Kanzlei bei unseren Spezialisten ein offenes Ohr und eine kompetente Rechtsberatung erhalten.

Einige der Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind von den zuständigen Familiengerichten („Juge aux Affaires Familiales“) speziell für die Vertretung der Interessen minderjähriger Kinder zugelassen und üben Mandate als sogenannte „Kinderanwälte“ aus.

Erbrecht

Die Kanzlei TURK & PRUM begleitet ihre Kunden in Erbsachen.

Das Erbrecht ist eine komplexe Materie, die regelmäßig rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Planung der Vermögensübertragung zwischen Schenker und Erbe oder der Übertragung von Unternehmen zwischen den Generationen aufwirft oder zu zahlreichen Streitigkeiten führen, bei denen unsere Kanzlei ihren Mandanten zur Seite stehen kann.

Ob es sich um die Ausarbeitung von Rechtsakten wie Testamenten, Schenkungen usw.  oder um die gütliche oder gerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Erben handelt, ist unsere Kanzlei in der Lage, die Interessen ihrer Mandanten bestmöglich zu vertreten.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht, einschließlich Einzel- oder Massenentlassungsverfahren, die Aushandlung von außergerichtlichen Vergleichen sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz gehören zu den spezifischen Fachgebieten, mit denen sich die Kanzlei befasst.

Die Kanzlei übernimmt sowohl die Verteidigung von Einzelpersonen als auch die Verteidigung von Unternehmen in dieser Angelegenheit.

Unsere Kanzlei berät ihre Mandanten regelmäßig zu den Regeln und Verfahren für die Vorbereitung von Sozialwahlen zur Wahl der Personalvertretungen, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften aber auch im Zusammenhang mit Kündigungsverfahren im Fall einer fristlosen- oder fristgerechten Kündigung.

Die Kanzlei TURK&PRUM wird ihren Kunden einen persönlichen, auf das jeweilige Problem zugeschnittenen Service bieten. Der vertragliche Aspekt und die vorausschauende Herangehensweise an Streitigkeiten ist auch ein Vorteil für jede Person oder Firma, die ein künftiges Arbeitsverhältnis in aller Gelassenheit angehen möchte.

Darüber hinaus interveniert die Kanzlei auch vor den verschiedenen zuständigen Gerichten, um ihre Mandanten zu verteidigen und ihre Rechte in jeder Phase des Rechtsstreits zu wahren, wie z. B. bei Einzel- oder Massenentlassungen, aber auch im Bereich des Arbeitsstrafrechts, insbesondere wenn Unternehmen Verstöße gegen das Arbeitsgesetzbuch vorgeworfen werden, oder vor der Arbeits- und Gewerbeaufsicht.

Gesundheitsrecht – Medizin- und Krankenhausrecht

Das Gesundheits-, Medizin- und Krankenhausrecht umfasst verschiedene Rechtsbereiche, die von der zivilrechtlichen Haftung der medizinischen Fachkräften, ihrer möglichen strafrechtlichen oder disziplinarischen Haftung, der vertraglichen Haftung zwischen verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens bis hin zu Fragen bezüglich der erforderlichen Genehmigungen zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten reichen.

Wir begleiten eine Klientel von Allgemeinmedizinern, Fachärzten, Krankenschwestern, usw. sowie Gesundheitseinrichtungen im Rahmen der Verwaltungs-, Straf- oder Zivilverfahren, mit denen sie konfrontiert werden können.

Wir beraten auch Fachleute im Bereich der Schadensvorbeugung, aber auch diejenigen, die mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Sozialversicherung, Arbeitsmedizin und gemeinsamen Nutzung von Krankenakten konfrontiert sind.

Unsere Kanzlei unterstützt Ihre Mandanten im Rahmen individueller Rechtsstreitigkeiten zwischen Patienten und Ärzten, insbesondere im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern, verschiedenen Verstößen gegen Informationspflichten und therapeutischen Risiken.

Unsere Kanzlei verfügt über ein engagiertes Team von spezialisierten Anwälten mit Erfahrung in Fällen der beruflichen Haftpflicht sowie im Straf- und Disziplinarrecht und in Vertragsstreitigkeiten. Ihre multidisziplinäre Erfahrung ermöglicht es unserer Kanzlei, den Fachkräften des Gesundheitssektors qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten.

Immobilien - und Baurecht

Unsere Kanzlei verfügt über Anwälte, die im Immobilienrecht tätig sind. Diese äußerst breit gefächerte Tätigkeit beinhaltet fachliche Kompetenzen im Mietrecht, Stadtplanungsrecht und Baurecht.

Wir beraten in diesem Bereich institutionelle Kunden, verschiedene öffentliche Verwaltungen und Immobilienfachleute wie Immobilienunternehmer, Bauunternehmer, Ingenieure und Architekten.

Unsere Kanzlei bietet Beratungsdienstleistungen, insbesondere für die Ausarbeitung von Verträgen für Bauherren, Ingenieur- und Architekturbüros und von Vertragsklauseln von Leistungsverzeichnissen sowie für die Überprüfung und Überarbeitung von allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Gestaltung von zivil- und handelsrechtlichen Mietverträgen, an.

Wir unterstützen Fachleute auch bei der Prävention von Rechtsstreitigkeiten, der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, sowie bei der Verhinderung des Eintretens der Berufshaftpflicht von Bauherren.

Unser Team unterstützt die Fachleute des Sektors auch bei den Verhandlungen über den Erwerb von Immobilien oder beim Abschluss von Dienstleistungs- oder Werkverträgen.

Unsere Anwälte begleiten ebenfalls internationale und einheimische Mandanten im Zusammenhang mit Klagen, die darauf abzielen, die Haftung von Bauträgern, Bauherren und Architekten vor den Zivil- und Handelsgerichten Luxemburgs festzustellen.

Verwaltungsrecht

Die Verwaltungsrechtspraxis unserer Kanzlei umfasst das Städtebaurecht (Baugenehmigungen, allgemeine und spezifische Bebauungspläne), Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit administrativen Untersuchungs-/Auditverfahren und Sanktionen, die von Selbstregulierungsorganen (CSSF - OEC usw.) erlassen werden, sowie das Vergaberecht.

Unsere Anwaltskanzlei unterstützt eine vielfältige Klientel wie Bauträger/Bauherren, Privatpersonen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentliche Auftraggeber sowohl im Vorfeld im Zusammenhang mit der Erstellung bestimmter Vertragsdokumente (Lastenhefte, spezifische Vertragsklauseln usw.) als auch bei der Rechtsverteidigung, indem sie Mandanten unterstützt, die verwaltungsrechtlichen Kontrollen unterliegen oder Prozesse vor Verwaltungsgerichten führen.

Unser Team wird alle nötige Sorgfalt walten lassen, um seinen Kunden eine personalisierte Begleitung in diesem Bereich zu ermöglichen.

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